Beruf Schädlingsbekämpfer (m/W/D)

Die Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer (m/w/d)

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HISTORIE Ausbildung Schädlingsbekämpfer / Schädlingsbekämpferin

1955
Die erste Ausbildungsverordnung wurde verabschiedet.

1972
Aufhebung der Ausbildungsverordnung von 1955 durch eine Sammelverordnung für sog. Splitterberufe zusammen mit anderen Ausbildungsordnungen.

1984
Die Verordnung zur beruflichen Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer / zur Geprüften Schädlingsbekämpferin wird eingeführt.

2004 (Gültig bis heute!)
Einführung der neuen Ausbildungsverordnung!


Download
DOWNLOAD: SBK Rahmenlehrplan
(20 Seiten)
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Basis deiner Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer (m/w/d) ist die duale Ausbildung an den zwei Ausbildungsorten (Berufsschule und Arbeitgeber).
In der Berufsschule werden dir die notwendigen theorethischen Kenntnisse vermittelt. Bei deinem Arbeitgeber lernst du aus der Praxis für die Praxis (auch vor Ort beim Kunden) die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse. Dabei orientieren sich deine Lerninhalte an den von Experten für den Beruf Schädlingsbekämpfer für notwendig erachteten Qualifikationen - dies auch mit Blick darauf, dass bei der Schädlingsbekämpfung der Umgang mit Gefahrstoffen eine Rolle spielen kann.

Die qualifizierte Berufsausbildung sichert für die Zukunft eine Schädlingsbekämpfung nach dem Stand der neuesten Technik unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage vor allem im Gesundheits- und Umweltschutz. Zugleich wird mit dem 2004 eingeführten Ausbildungsberuf des Schädlingsbekämpfers der geringer qualifizierten nebenberuflichen Schädlingsbekämpfung entgegengewirkt.

AUSBULDUNGSBEZEICHNUNG: Schädlingsbekämpfer/-in /// AUSBILDUNGSDAUER: 3 Jahre /// IN KRAFT SEIT: 2004

 

Tätigkeitsfelder des Schädlingsbekämpfers

Schädlingsbekämpfer (m/w/d) arbeiten an wechselnden Einsatzorten im Innen- und Außenbereich. Schwerpunkte sind:

  • Gesundheitsschutz (Gesundheitsschädlinge)
  • Vorratsschutz (Lebensmittelschädlinge)
  • Holz- und Bautenschutz (Materialschädlinge)
  • Pflanzenschutz (Pflanzenschädlinge)

Auftraggeber sind öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Unternehmen und private Haushalte.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit des Schädlingsbekämpfers

Schädlingsbekämpfer / Schädlingsbekämpferinnen schützen Menschen, Tiere, Pflanzen, Vorräte, Materialien, Bauten und Umwelt durch präventive Maßnahmen und - wenn erforderlich - durch Bekämpfungsmaßnahmen vor negativer Beeinflussung durch Schädlinge.
Als Dienstleister handeln Schädlingsbekämpfer kundenorientiert und berücksichtigen dabei Rechtsvorschriften, technische und organisatorische Vorgaben, Regelwerke sowie spezifische Arbeits- und Betriebsanweisungen.

Schädlingsbekämpfer / Schädlingsbekämpferinnen …

  • planen und führen Maßnahmen zur präventiven Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen durch
  • beurteilen Gefährdungspotentiale für die Umwelt und leiten Präventions- und Abwehrmaßnahmen gegen Schädlinge ein
  • überprüfen und überwachen objektspezifische Maßnahmen zur Gebäudekontrolle
  • führen Kontrollmaßnahmen und biotechnisches Monitoring im Innen- und Außenbereich durch
  • leiten bei festgestelltem Schädlingsbefall Maßnahmen ein
  • identifizieren Art und Gefährdungspotential von Schädlingen
  • wählen das am besten geeignetste Schädlingsbekämpfungsmittel unter Berücksichtigung der örtlichen und sachlichen Gegebenheiten aus
  • wenden Schädlingsbekämpfungsmittel umweltbewusst an
  • informieren über Art, Umfang, Ursache und Auswirkung des Schädlingsbefalls
  • informieren über Art, Umfang und Dauer der Bekämpfung
  • informieren über die Wirkungsweisen der Bekämpfungsmittel sowie über Sicherheits- und Vorbeugemaßnahmen
  • dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen
  • arbeiten hauptsächlich selbständig, aber auch im Team und in Kooperation mit Unternehmen aus anderen Branchen
  • bedienen, pflegen und warten Geräte für die Schädlingsbekämpfung, überprüfen deren Funktionstüchtigkeit und Sicherheit und veranlassen Reparaturen 

Inhalte der Berufsausbildung
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Rechtsvorschriften und Normen
  • Kommunikation und Information
  • Planen von Arbeitsabläufen
  • Bedienen und Warten von Betriebsmitteln
  • Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen
  • Umgang und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln
  • Sichern des Arbeitsbereiches
  • Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz
  • Planen und durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz
  • Kundenberatung
  • Qualitätssichernde Maßnahmen

Anerkennungsdatum/Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin, BGBl. I Ss. 1638 vom 15. Juli 2004, Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 196 a vom 15. Oktober 2004
Text : Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) www.bibb.de


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